Rechtsanwalt Egbert Frey ist Fachanwalt für Familienrecht in Landshut

Ich bin als Fachanwalt für Familienrecht gerne umfassend für Sie da, bei allen Ihren Anliegen, die dieses Rechtsgebiet betreffen.

Ich wurde im Jahr 1983 als Rechtsanwalt zugelassen – und von Anfang an war das Familienrecht der Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich war der erste in Landshut zugelassene Fachanwalt für Familienrecht seit dem Jahr 1997.

Rechtsanwalt Egbert Frey

Rechtsanwalt Egbert Frey
Fachanwalt für Familienrecht

Altstadt 260
84028 Landshut

Telefon: 0871 9750 305 - 0
Telefax: 0871 9750 305 - 50
E-Mail: info@frey-landshut.de

Bürozeiten:
Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr

Um was geht es im Familienrecht?

Hier ein Überblick, in welchen Bereichen ich für Sie im Familienrecht unter anderem tätig werden kann.

  • Trennung und Scheidung
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Güterrecht und Zugewinn
  • Gestaltung eines Ehevertrags
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Elterliches Sorge- und Umgangsrecht
  • Ehewohnungs- und Hausratssachen
  • Und vieles mehr

Ist das Thema, um das es bei Ihrem Anliegen geht, nicht aufgeführt, nehmen Sie natürlich gerne trotzdem mit mir Kontakt auf:

Denn in der Regel kann ich Ihnen auch in Ihrem Fall helfen.

Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhaltsrecht – Rechtsanwalt Frey hilft weiter

Die Gestaltung von Eheverträgen, sämtliche Aspekte des Unterhaltsrechts, weitere Umstände, die zu Trennung und Scheidung führen, der Verbleib der Kinder – das Familienrecht ist zum einen sehr komplex und vielfältig, zum anderen bei allen Mandanten selbstverständlich immer sehr emotional besetzt. Denn es geht dabei um Konflikte und Streitigkeiten unter den engsten Familienangehörigen. Zudem spielen Gefühle auch immer dann eine große Rolle, wenn es um die rechtliche Regelung zum Verbleib der Kinder geht. Sie profitieren daher im Familienrecht nicht nur von meiner umfassenden Fachkenntnis und langjährigen Erfahrung, sondern auch von meinem Fingerspitzengefühl und meiner behutsamen Vorgehensweise – dort, wo es nötig ist.

Mehr rechtliche Sicherheit und individuelle Regelungen in Familienangelegenheiten

Ich kümmere mich gründlich und umsichtig um die Wahrung Ihrer Interessen. Falls möglich setze ich auf eine außergerichtliche Lösung. Was gerade im Familienrecht in den meisten Fällen für alle Parteien eine versöhnliche Möglichkeit ist, um auch künftig einen geregelten Umgang miteinander eingehen zu können. Denn Sie sind häufig durch gemeinsame Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung miteinander verbunden und müssen daher auch in Zukunft miteinander kommunizieren.

Anwalt Frey vertritt Sie vor jedem deutschen Gericht

Sollte eine außergerichtliche Möglichkeit nicht in Frage kommen, vertrete ich Sie selbstverständlich jederzeit auch durchsetzungsstark vor Gericht: vor jedem deutschen Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und auch im Instanzenzug (Rechtsmittelverfahren).

Nehmen Sie Kontakt mit meiner Kanzlei in Landshut auf

Haben Sie Fragen rund um das Familienrecht oder wünschen Sie einen Termin? Ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Hier erreichen Sie meine Rechtsanwaltskanzlei Egbert Frey in Landshut.